Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 3. November 2026
[PRÜFEN: ob LED ON als Anbieter, der sich überwiegend an Geschäftskunden richtet, unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt. Falls nicht, kann diese Seite als freiwillige Erklärung bestehen bleiben.]
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – unabhängig von Einschränkungen oder den verwendeten Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt, was wir dafür tun und wo es noch Grenzen gibt.
Was wir umgesetzt haben
- Alle Seiten lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen; der Fokus ist sichtbar hervorgehoben.
- Überschriften sind sinnvoll gegliedert; Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile sind als Bereiche ausgezeichnet.
- Bilder mit Inhalt haben Alternativtexte; rein dekorative Bilder sind für Screenreader ausgeblendet.
- Alle Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen; Fehlermeldungen werden dem jeweiligen Feld zugeordnet und vorgelesen.
- Texte und Bedienelemente sind auf gute Kontraste ausgelegt.
- Bewegungseffekte werden reduziert, wenn Sie in Ihrem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt haben.
- Die Website passt sich an Bildschirmgrößen an und lässt sich vergrößern.
Bekannte Einschränkungen
- Das Video „LED ON in Aktion“ hat keine Untertitel und keine Audiodeskription. [PRÜFEN: Untertitel ergänzen]
- Die eingebettete Karte stammt von OpenStreetMap; ihre Bedienbarkeit liegt nicht in unserer Hand. Die Adresse steht zusätzlich als Text auf der Kontaktseite.
- Auf einigen Seiten mit Bildhintergrund können einzelne Texte je nach Bildausschnitt weniger kontrastreich wirken.
Stand der Prüfung
Die Angaben beruhen auf einer eigenen Prüfung der Website mit automatischen Prüfwerkzeugen und Tests mit der Tastatur. [PRÜFEN: Bewertung, ob die Website die Anforderungen (WCAG 2.1 Stufe AA bzw. EN 301 549) vollständig, teilweise oder nicht erfüllt]
Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an kontakt@led-on.de oder rufen Sie uns an unter 069 36605611. Wir melden uns so schnell wie möglich.
Zuständige Behörde
[PRÜFEN: Falls das BFSG anwendbar ist, die zuständige Marktüberwachungsbehörde mit Kontaktdaten angeben.]
